⚔️ Mystic Village – Fraktionsregelwerk ⚔️
Dieses Regelwerk gilt ergänzend zum allgemeinen IC-Regelwerk für alle offiziellen und inoffiziellen Fraktionen auf Mystic Village.
Wer einer Fraktion angehört oder eine führt, ist verpflichtet, beide Regelwerke zu kennen und einzuhalten.
Durch das Betreten jeglicher Plattform von Mystic Village (Server, Discord, Website) stimmst du automatisch diesem Regelwerk zu. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Das Team behält sich vor, das Regelwerk jederzeit ohne Ankündigung anzupassen. Regeländerungen treten sofort in Kraft. Jeder Spieler ist eigenverantwortlich, sich stets auf dem neuesten Stand zu halten.
- §1.1 – Mitgliederanzahl & Gründung: Eine Fraktion darf maximal aus 15 Mitgliedern bestehen. Zur Eröffnung müssen mindestens 4 bereits aktive Spieler vorhanden sein. Ein schriftliches Fraktionskonzept ist einzureichen und muss im Fraktionsticket genehmigt werden. Eine gewisse Spielzeit auf dem Server ist erwünscht.
- §1.2 – Erkennbare Kleidung: Fraktionen sind verpflichtet, sich einheitlich und erkennbar zu kleiden. Das Oberhaupt und die rechte Hand dürfen sich optisch abheben, müssen jedoch farblich der Fraktion zuzuordnen sein. Auch Accessoires zählen dazu (Beispiel: Schwarze Hose, rotes Oberteil).
- §1.4 – Legales Geschäft: Eine illegale Fraktion darf ein legales Geschäft besitzen oder führen. Dieses kann auch durch illegale RP-Situationen gefährdet werden.
- §1.5 – Illegale Routen: Besitzt eine Fraktion eine illegale Route, kann diese von einer anderen Fraktion übernommen werden. Jede Fraktion muss ihre Route eigenständig schützen. Nach einem Angriff gilt ein Schutz von 48 Stunden.
- §1.6 – Drittpartei: Eine Drittpartei ist in Konflikten zwischen Fraktionen nicht erlaubt. Ausnahme: Das PD darf im Rahmen seiner Aufgaben eingreifen.
- §1.7 – BloodOut:
Ein BloodOut (Kopfschuss / endgültiger Ausschluss aus der Fraktion) führt dazu, dass die betroffene Person
sämtliche Informationen vergisst, die sie durch diese Fraktion erlangt hat – darunter Bestände, Geschäftsbeziehungen und interne Abläufe –
und ein neues Leben beginnt.
Es ist verboten, bewusst ehemalige Fraktionskontakte anzurufen, um zu fragen, woher man sich kennt, oder sich vorab Notizen anzulegen, um Informationen zu sichern. Nach einem BloodOut ist jede Form von Rache verboten.
Nach dem Verlassen einer Fraktion ist vom Fraktionsinhaber ein Ticket zu öffnen mit dem Hinweis, dass Person XY die Fraktion verlassen hat – mit Angabe, ob mit oder ohne BloodOut. - §1.8 – Verwarnungen & Auflösung: Nach drei Verwarnungen oder wenn eine Fraktion nicht mehr den Servervorstellungen entspricht, behält sich die Fraktionsverwaltung oder Projektleitung das Recht vor, die Fraktion aufzulösen. Nach 3 Tagen Inaktivität ohne Abmeldung wird die Fraktion ebenfalls aufgelöst. Einzelne Mitglieder können bei Bedarf durch die Fraktionsverwaltung aus der Fraktion entfernt werden.
- §1.9 – Helikopter: Pro Einsatz darf nur 1 Helikopter verwendet werden. Weitere Helikopter dürfen während einer Situation nicht ausgeparkt werden, solange der erste noch nicht zerstört ist.
- §1.10 – Serverstart: Jegliche Handlungen gegen andere Fraktionen dürfen frühestens 30 Minuten nach Serverstart begonnen werden. Aktive und bereits laufende Situationen müssen auch nach einem Serverneustart ausgespielt werden.
- §1.11 – Keine temporären Mitgliedschaften: Es ist verboten, Mitglieder nur für bestimmte Situationen oder einen begrenzten Zeitraum in die Fraktion aufzunehmen.
- §1.12 – Fraktionskasse & -lager: Es ist nicht erlaubt, die Fraktionskasse oder das Fraktionslager beim Austritt zu plündern.
- §1.14 – Verhalten auf Discord: Das Anschreiben von Mitgliedern anderer Fraktionen mit dem Ziel der Provokation auf Discord ist strengstens verboten. Das Posten von Bildern nach einer Schießerei, die die Gegenpartei provozieren könnte, ist ebenfalls untersagt. Verstöße in größerem Ausmaß werden mit einer Fraktionsverwarnung geahndet.
- §1.15 – Raid (Tresor knacken):
Ein Raid darf nur dann stattfinden, wenn ein klarer, eindeutiger RP-Hintergrund zwischen den beteiligten Fraktionen besteht.
Dazu zählen z. B. vorherige Auseinandersetzungen, Konflikte oder eine fortlaufende RP-Story.
Folgende Gründe sind kein gültiger RP-Hintergrund und berechtigen niemals zu einem Raid: Beleidigungen, „Es wurde Bescheid gesagt", mangelnde Lust auf RP, kein ersichtlicher Grund. Ein Raid ohne triftigen Hintergrund wird als massives Fail-RP und PowerRP gewertet und strikt sanktioniert.
Voraussetzung Tresorinhalt: Mindestens 70 % jedes Gegenstands müssen sich im Tresor befinden. Beispiel: Bei 10 Weedpacks müssen 7 im Tresor liegen. Das gilt für alle in der Fraktion erworbenen Gegenstände, einschließlich Schwarzgeld. Bereits gewaschenes (grünes) Geld muss nicht im Tresor liegen.
- §2.1 – Wartezeit: Die Fraktionssperre beträgt 7 Tage nach dem Austritt aus einer Fraktion.
- Ausnahme – Staatliche Fraktionen: Bei einem Wechsel zwischen zwei legalen oder staatlichen Fraktionen entfällt die Wartezeit. Wechselt eine Person von einer staatlichen/legalen Fraktion zu einer illegalen oder umgekehrt, gilt weiterhin die 7-Tage-Regel.
- Aufhebung: Die Fraktionssperre darf nur durch die Fraktionsverwaltung oder höher aufgehoben werden, und nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes.
- §3.1 – Gruppenverwarnung: Sind mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem Regelbruch beteiligt, wird eine Verwarnung gegen die gesamte Fraktion ausgesprochen. Nach der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.
- §3.2 – Verjährung: Eine Fraktionsverwarnung verfällt nach 2 Wochen.
- §4.1 – Einschaltung: Die Fraktionsverwaltung schaltet sich erst bei Konflikten ein, wenn sich die beteiligten Parteien nicht einigen können oder regelwidriges Verhalten vorliegt.
- Voraussetzungen für ein Beschwerdeticket: Die laufende RP-Situation muss vollständig beendet sein. Videobeweise mit Bild und Ton der gesamten Situation sind erforderlich. Alle beteiligten Personen sowie der Fraktionsinhaber oder die rechte Hand müssen im Gespräch anwesend sein.
- §5.1 – Mitgliederanzahl: Inoffizielle Fraktionen gelten als Gruppierungen oder Banden und dürfen die Mitgliederzahl von 3 Personen nicht überschreiten.
- §5.2 – Gleichbehandlung: Offizielle und inoffizielle Fraktionen dürfen IC nicht voneinander unterschieden werden. Fragen wie „Seid ihr mittlerweile offiziell?" sind nicht erlaubt.
- §6.1 – Fraktionskonformes Verhalten: Jede Fraktion muss sich dem entsprechend verhalten, was sie repräsentiert. Unrealistisches RP für Fraktionen ähnelt Fail-RP – zum Beispiel ist das Anspucken von Personen nicht typisch für eine Mafia und gilt als unrealistisches RP. Bei Verstößen wird zunächst ein Gespräch geführt; im Wiederholungsfall folgt eine Verwarnung wegen Non-RP. Nach drei Verwarnungen wird die Fraktion aufgelöst.
- §6.2 – Gamboverhalten: Gamboverhalten (wahllose, übertriebene Gewaltdarstellung ohne RP-Grundlage) wird nicht geduldet und sofort bestraft.
Zu den Staatsbehörden zählen: Los Santos Police Department (LSPD) · Los Santos Medical Department (LSMD) · Los Santos Fire Department (LSFD) · Department of Justice (DOJ)
- §7.1 – Ausrüstungsschutz: Waffen und Ausrüstung von Beamten dürfen nicht abgenommen werden. Ausnahme: Handy, Funk und Essen dürfen konfisziert werden.
- §7.2 – Durchsuchungen: Personen oder Fahrzeuge dürfen nur bei Vorliegen eines nachvollziehbaren RP-Hintergrunds durchsucht werden. Ausnahme: Kontrollpunkte und Großkontrollen.
- §7.3 – Erlaubte Waffen: Ein Staatsbeamter darf nur Waffen mit sich führen, die er offiziell erwerben kann – keine illegalen Waffen.
- §7.4 – Langwaffen: Langwaffen darf das PD nur bei speziellen Einsätzen oder erhöhter Bedrohungslage einsetzen.
- §7.5 – Verhältnismäßigkeit: Alle Waffen dienen zur Eigenverteidigung. Ist ein Tatverdächtiger nicht bewaffnet, wird der Taser eingesetzt oder eine Verfolgungsjagd ausgespielt. Verstöße werden als Non-RP oder Gambo gewertet.
- §7.6 – Datenschutz: Das Weitergeben von Login-Daten (PD/FD/MD/DOJ-Tablet-Zugänge und -Inhalte) ist strengstens verboten.
- §7.7 – Rückgabepflicht: Nach dem Austritt aus einer Staatsfraktion müssen gestellte Waffen, Ausrüstungen und Uniformen vollständig abgelegt und zurückgegeben werden.
- §7.8 – Tod des Tatverdächtigen: Stirbt ein Tatverdächtiger während einer Situation, darf keine Akte mehr erstellt werden. Die Situation gilt für die betreffende Person als beendet.
- §7.9 – Verhalten außer Dienst: Auch außerhalb des Dienstes repräsentieren Angestellte der Staatsfraktionen ihre Position. Das Begehen von Straftaten außerhalb des Dienstes ist verboten.
- §7.10 – Verhandlungen:
Bei Verhandlungen steht das RP beider Parteien im Vordergrund.
Eine Verhandlung gilt erst als gescheitert, wenn: auf Forderungen und Absprachen nicht eingegangen wird,
Geiseln verletzt oder getötet werden oder weitere Geiseln während der Verhandlung genommen werden.
Erst nach einer gescheiterten Verhandlung ist eine Stürmung erlaubt.
Das Pitten in einer Verfolgungsjagd ist erst erlaubt, wenn die gegnerische Partei zuerst pittet. Gleiches gilt für den Beschuss: Schießt Fraktion A auf das PD, darf das PD das Feuer erwidern. - §7.11 – Strafakten: Das Schreiben unverhältnismäßiger oder willkürlicher Strafakten ist nicht erlaubt.
- §7.12 – Dienstende: Nach Dienstende muss jede Person ihre Ausrüstung der Staatsfraktion in das Fraktionslager zurücklegen.
- §7.13 – Medizinisches Personal & Waffen: Personen im Medical Department dürfen im Dienst keine Waffen tragen oder in ihrem Fahrzeug mitführen.
- §7.14 – Behandlung während Schießereien: Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach dem Ende einer aktiven Schießerei behandeln oder wiederbeleben, da sie ihr eigenes Leben schützen müssen. Behandelt ein Mediziner während einer Schießerei, verliert er seine Unantastbarkeit.
- §7.15 – Panic Button: Der Panic Button darf nur in extremen IC-Situationen genutzt werden. Die Nutzung im bewusstlosen Zustand ist verboten und wird im Support behandelt.
- §7.16 – Bekannte Routen: Routen, die vom PD gefunden und dokumentiert wurden, dürfen nicht dauerhaft abgefahren werden. Fairplay ist Pflicht.
- §7.17 – Austritt & Informationsvertraulichkeit (Blood Out):
Der Austritt aus dem LSPD oder einer anderen staatlichen Einrichtung (z. B. FIB, Regierung) wird als Blood Out gewertet.
Sämtliche während der Dienstzeit erlangten Informationen gelten weiterhin als streng vertraulich.
Es ist untersagt, internes Wissen an Dritte weiterzugeben – insbesondere an Crime-Fraktionen.
Darunter fallen unter anderem:- Standorte illegaler Händler, Felder oder Herstellungsorte
- Taktiken, Ermittlungsstände oder interne Abläufe
- Informationen über andere Spieler/Charaktere aus behördlicher Arbeit
Ein Verstoß stellt einen schweren Regelbruch dar und wird gemäß §10 des IC-Regelwerks sowie §3 dieses Regelwerks sanktioniert. Zur Rückgabepflicht nach Austritt siehe ergänzend §7.7. Das Gegenstück für Crime-Fraktionen ist in §8.5 geregelt. - §7.18 – Razzien & Anwesenheitspflicht:
Razzien dürfen nicht in Abwesenheit der betroffenen Person durchgeführt werden.
Die Zielperson muss während der Durchführung der Razzia anwesend sein.
Razzien gegen Häuser, Grundstücke, Lager, Fahrzeuge oder sonstige Besitztümer ohne Anwesenheit
der betroffenen Person sind unzulässig.
Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Projektleitung. Zur allgemeinen Durchsuchungspflicht (Personen/Fahrzeuge) siehe ergänzend §7.2.
- §8.1 – Korruptionsverbot: Es ist Mitgliedern von Staatsfraktionen strengstens untersagt, in jeglicher Form Korruption zu begehen.
- §8.2 – Wirtschaftliche Korruption: Korruption mit Waffen oder ähnlichem, um sich wirtschaftlich einen Vorteil zu verschaffen, ist strengstens verboten.
- §8.3 – Verbotene Handlungen: Darunter fallen: Weitergabe von Waffen, Herausnehmen von Waffen oder Items aus der Asservatenkammer, das außerdienstliche Tragen von Dienstwaffen sowie der Besitz von illegalen Waffen.
- §8.4 – Straffreiheitspflicht für staatliche Unternehmen: In staatlichen Unternehmen sind sämtliche Straftaten für alle Beschäftigten ausdrücklich verboten. Bewerber müssen nachweisen, dass sie mindestens 10 Tage straffrei sind. Straftaten während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses haben berufliche Konsequenzen bis hin zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
- §8.5 – Verbot der Infiltration im Auftrag von Behörden:
Mitglieder einer Crime-Fraktion dürfen sich nicht im Auftrag staatlicher Behörden – insbesondere des LSPD –
als Informant, verdeckter Ermittler oder eingeschleuste Person in andere Crime-Fraktionen begeben.
Jegliche Zusammenarbeit dieser Art, die dem Ausspähen, Sammeln von Informationen oder der gezielten
Unterwanderung anderer krimineller Gruppierungen dient, ist untersagt.
Ein Verstoß stellt einen schweren Regelbruch dar und wird gemäß §10 des IC-Regelwerks sowie §3 dieses Regelwerks sanktioniert. Das Gegenstück für Staatsfraktionen ist in §7.17 geregelt.